• Krankengeld ist ein vorübergehendes Einkommen im Krankheitsfall.
  • Um Krankengeld erhalten zu können, müssen Sie sich krankmelden.
  • Sie müssen sich spätestens am zweiten Krankheitstag krankmelden.
  • Bei wem Sie sich krankmelden, hängt von Ihrer Situation ab.
  • Nach Ihrer Krankmeldung füllen Sie auf Antrag des UWV einen digitalen Fragebogen aus.
  • Das UWV bestimmt, ob Sie Krankengeld erhalten. Wir prüfen dazu Ihre Krankmeldung und Ihre Situation.
  • Die Höhe Ihres Krankengelds hängt von Ihrer Situation und Ihren Einkünften vor Ihrer Krankmeldung ab.
  • Der Krankengeldbezug ist auf 2 Jahre begrenzt.
  • Während Ihres Krankengeldbezugs haben Sie eine Reihe von Rechten und Pflichten.

Wann können Sie Krankengeld erhalten?

Wenn Sie einen Arbeitgeber haben und krank werden, muss Ihr Arbeitgeber in der Regel Ihren Lohn weiterzahlen. In folgenden Situationen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld:

  • Sie sind Zeitarbeits- oder Abrufkraft und Ihr Vertrag endet nach Ihrer Krankmeldung automatisch.
  • Sie sind selbständig erwerbstätig und freiwillig nach dem Krankenversicherungsgesetz versichert.
  • Sie haben einen Arbeitgeber und werden während Ihrer Schwangerschaft oder Entbindung krank.
  • Sie haben einen Arbeitgeber und erkranken infolge einer Organspende.
  • Sie haben einen Arbeitgeber und fallen unter die No-Risk-Versicherung, zum Beispiel, weil Sie eine Behinderung haben oder zuvor längerfristig krank waren.
  • Ihr Vertrag endet während Ihrer Krankheit.
  • Sie werden innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende krank.
  • Sie erhalten Arbeitslosengeld ("WW-uitkering") und sind seit mehr als 13 Wochen krank.
  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet während Ihrer Krankheit.
  • Sie werden innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf Ihres Arbeitslosen- oder Krankengelds krank.