Alle sonstige Kommunikation erfolgt auf Niederländisch. Beispielsweise die Texte auf unserer Website, unsere Antragsformulare und die Gespräche mit dem UWV. Beherrschen Sie die niederländische Sprache unzureichend? Dann können Sie jederzeit jemanden bitten, Ihnen zu helfen. Sie können auch jemanden zum Gespräch mitnehmen.

  • Arbeitslosengeld ist ein vorübergehendes Einkommen bei Arbeitslosigkeit.
  • Arbeitslosengeld können Sie online über uwv.nl beantragen.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihre DigiD.
  • Wenn Sie keine DigiD haben, können Sie den Antrag auch per Post einreichen. Dazu müssen Sie sich persönlich bei einer UWV-Geschäftsstelle als Arbeitssuchender anmelden.
  • Das UWV entscheidet, ob Sie Arbeitslosengeld erhalten können.
  • Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt von der Anzahl der Arbeitsjahre ab.
  • Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes hängt von Ihrem Einkommen im Jahr vor Ihrer Arbeitslosigkeit ab.
  • Sie haben während Ihrer Arbeitslosenunterstützung eine Reihe von Rechten und Pflichten.

Die wichtigsten Voraussetzungen für Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld erhalten Sie nur, wenn Sie nicht durch eigene Schuld arbeitslos geworden sind. Darüber hinaus müssen Sie in den letzten 36 Wochen mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Auch sind Sie für eine neue Tätigkeit sofort verfügbar und halten Sie sich in den Niederlanden auf.

Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten

  • Sie bemühen sich, um so schnell wie möglich Arbeit zu finden, indem Sie sich aktiv bewerben und geeignete Arbeit annehmen.
  • Sie reichen alle 4 Wochen mindestens 4 Bewerbungen über die Arbeitsmappe ("Werkmap") auf werk.nl ein.
  • Sie übermitteln Ihre Einkommensangaben ("Inkomstenopgave") monatlich.
  • Sie erteilen korrekte Auskünfte über sich und Ihre Situation. Änderungen müssen Sie innerhalb einer Woche melden.
  • Sie führen die Ihnen aufgetragenen Aufgaben in der Arbeitsmappe ("Werkmap") aus.
  • Sie halten sich an die mit dem UWV vereinbarten Termine.
  • Sie können jemanden zum Termin beim UWV mitnehmen.
  • Sie haben Anspruch auf maximal 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr. An diesen Tagen zahlen wir Ihre Leistung weiter und haben Sie keine Bewerbungspflicht.

Hinweis: Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, erhalten Sie vorübergehend weniger oder kein Arbeitslosengeld und/oder eine Geldbuße.

Zu den Einkommensangaben

Am Ende eines jeden Monats steht das Formular "Inkomstenopgave" in "Mijn UWV" bereit. Damit teilen Sie uns mit, ob Sie ein Einkommen bezogen haben. Auch wenn Sie kein Einkommen hatten, geben Sie dies an. Wir zahlen Ihre Leistung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Einkommensangabe aus.

Arbeit suchen

Auf werk.nl können Sie nach Stellenangeboten suchen und Ihren Lebenslauf einstellen. Dort finden Sie auch Tipps und Online-Schulungen, die Ihnen bei der Arbeitssuche von Nutzen sein können.

Es lohnt sich, aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren. Verdienen Sie mit Ihrer neuen Stelle 87,5% Ihres WW-Monatslohns oder weniger? Dann wird Ihr Einkommen durch ein Teilarbeitslosengeld ergänzt. So verbessern Sie sich in der Regel finanziell. Mit diesem Berechnungstool können Sie berechnen, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld dann ist.

Sie können als Arbeitslosengeldempfänger auch eine Arbeit in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz suchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter International.

Ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie unter Werkloos (WW-uitkering) auf uwv.nl. Bei Fragen können Sie auch das UWV-Servicetelefon für Arbeitnehmer anrufen: 088 - 898 92 94. Halten Sie bei Anruf Ihre Bürgerservicenummer (BSN) bereit. Wir können Ihnen dann schneller behilflich sein.