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Alle sonstige Kommunikation erfolgt auf Niederländisch. Beispielsweise die Texte auf unserer Website, unsere Antragsformulare und die Gespräche mit dem UWV. Beherrschen Sie die niederländische Sprache unzureichend? Dann können Sie jederzeit jemanden bitten, Ihnen zu helfen. Sie können auch jemanden zum Gespräch mitnehmen.
Wenn Sie einen Arbeitgeber haben und krank werden, muss Ihr Arbeitgeber in der Regel Ihren Lohn weiterzahlen. In folgenden Situationen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld:
Hinweis: Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, erhalten Sie vorübergehend weniger oder keine Leistung und/oder ein Bußgeld.
Sind Sie nach 6 Wochen noch nicht genesen? Dann erhalten Sie ein Gespräch mit dem Versicherungsarzt oder einer sozialmedizinischen Fachkraft des UWV. Sie besprechen, was Sie in Ihrer Situation tun können und was nicht. Anschließend erstellen Sie gemeinsam mit einem UWV-Mitarbeiter einen Maßnahmenplan. Darin wird festgelegt, was Sie unternehmen, um so schnell wie möglich wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu können.
Sind Sie seit 1 Jahr oder länger krank und haben Sie keinen Arbeitgeber? Dann müssen Sie sich möglicherweise einer Beurteilung Ihres Krankengeldanspruchs unterziehen. Diese besteht aus einem Gespräch mit dem Versicherungsarzt und ggf. einem Gespräch mit dem Arbeitssachverständigen. Auf dieser Grundlage beurteilen wir, ob Sie noch arbeiten können und was Sie noch verdienen können. Anhand der uns über Sie vorliegenden Informationen prüfen wir, ob eine Beurteilung Ihres Krankengeldanspruchs erforderlich ist. Nach der Beurteilung erhalten Sie einen Brief mit unserer Entscheidung. Darin steht, ob Ihr Krankengeldbezug endet oder fortgesetzt wird.
Der Krankengeldbezug endet nach maximal 2 Jahren (104 Wochen). Sind Sie nach diesem Datum noch krank? Dann können Sie eine WIA-Leistung ("WIA-uitkering") beantragen. Reichen Sie den Antrag spätestens in der 93. Krankheitswoche ein, d.h. nach ungefähr 1 Jahr und 9 Monaten.
Weiterführende Informationen zum Krankenversicherungsgesetz (Ziektewet) finden Sie unter "Ik ben ziek" (ich bin krank) auf uwv.nl. Bei Fragen können Sie sich auch an das UWV-Telefon für Arbeitnehmer wenden. Die Telefonnummer finden Sie unter Service & Kontakt.
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Ihre medizinischen Daten werden ohne Ihre Erlaubnis nicht an Dritte weitergegeben.