Bei wem melden Sie sich krank?

Möchten Sie schnell wissen, bei wem Sie sich krankmelden müssen? Klicken Sie im Auswahlschema jeweils auf die für Sie zutreffende Situation. Dann sehen Sie unmittelbar, was zu tun ist.

  • Haben Sie vor Ihrer Erkrankung gearbeitet?

    JaNein
  • Ich bin krank und:

    Ich arbeite für einen ArbeitgeberMein Arbeitsverhältnis endetIch bin ZeitarbeitnehmerIch bin Abruf- oder AushilfskraftIch bin selbständig und freiwillig versichert
  • Ich arbeite für einen Arbeitgeber

    Sie melden sich so schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber krank. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn während Ihrer Krankheit weiter.

  • Mein Arbeitsverhältnis endet

    Sie haben sich zuvor bereits bei Ihrem Arbeitgeber krankgemeldet. Am letzten Tag Ihres Arbeitsverhältnisses meldet Ihr Arbeitgeber Sie beim UWV krank. Sobald Ihr Arbeitsverhältnis endet, erhalten Sie Krankengeld.

  • Ich bin Zeitarbeitnehmer

    Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag bei Ihrer Zeitarbeitsagentur krank. Es können 2 Situationen vorliegen:

    1. Ihr Vertrag enthält eine Zeitarbeitsklausel. Dann endet Ihr Arbeitsverhältnis. Ihre Zeitarbeitsagentur informiert das UWV über Ihre Erkrankung. Das UWV prüft, ob Sie Krankengeld erhalten können.
    2. Ihr Vertrag enthält keine Zeitarbeitsklausel. Dann zahlt das Zeitarbeitsunternehmen Ihren Lohn während Ihrer Krankheit weiter.

  • Ich bin Abruf- oder Aushilfskraft

    Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber krank. Wenn Sie während des vereinbarten Abrufzeitraums krank werden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bis zum Ende dieses Zeitraums weiter. Am letzten Tag Ihres Abrufvertrags meldet Ihr Arbeitgeber Sie beim UWV krank. Das UWV prüft, ob Sie Krankengeld erhalten können.

  • Ich bin selbständig und freiwillig versichert

    Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag beim UWV krank. Das tun Sie über das UWV-Telefon für Arbeitnehmer. Die Telefonnummer finden Sie unter Service und contact.

  • Ich bin krank und:

    Mein Vertrag endete vor weniger als 4 WochenIch beziehe ArbeitslosengeldMein Arbeitslosen- oder Krankengeld endete vor weniger als 4 Wochen
  • Mein Vertrag endete vor weniger als 4 Wochen

    Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag beim UWV krank. Das tun Sie über das UWV-Telefon für Arbeitnehmer. Die Telefonnummer finden Sie unter Service und contact.

  • Ich beziehe Arbeitslosengeld

    Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag beim UWV krank. Das tun Sie über "Mijn UWV". Nach 13 Wochen Krankheit oder wenn Ihr Arbeitslosengeld früher endet, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.

  • Mein Arbeitslosen- oder Krankengeld endete vor weniger als 4 Wochen

    Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag beim UWV krank. Wenn Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, tun Sie dies über "Mijn UWV". Wenn Sie Krankengeld bezogen haben, tun Sie dies über das UWV-Telefon für Arbeitnehmer. Die Telefonnummer finden Sie unter Service und contact.

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