Alle sonstige Kommunikation erfolgt auf Niederländisch. Beispielsweise die Texte auf unserer Website, unsere Antragsformulare und die Gespräche mit dem UWV. Beherrschen Sie die niederländische Sprache unzureichend? Dann können Sie jederzeit jemanden bitten, Ihnen zu helfen. Sie können auch jemanden zum Gespräch mitnehmen.

  • Eine WIA-Leistung ist ein Einkommen bei (teilweiser) Arbeitsunfähigkeit.
  • Sie beantragen eine WIA-Leistung, wenn Sie in Kürze seit 2 Jahren krank sind.
  • Sie beantragen die WIA-Leistung online über uwv.nl. Dazu benötigen Sie Ihre DigiD.
  • Das UWV entscheidet, ob Sie eine WIA-Leistung erhalten, nachdem Sie ein Gespräch mit einem Versicherungsarzt und möglicherweise auch mit einem Arbeitssachverständigen hatten. Weitere Informationen finden Sie im Schritt vor schritt zu einer WIA-Leistung.
  • Es gibt zwei Arten von WIA-Leistungen: die Leistung nach der Regelung zur Arbeitswiederaufnahme teilweise erwerbsgeminderter Personen (WGA) und die Leistung nach der Regelung zur Einkommensversorgung für voll erwerbsgeminderte Personen (IVA).
  • Sie erhalten eine WGA-Leistung, wenn Sie (in der Zukunft) noch arbeiten und höchstens 65% Ihres zuletzt bezogenen Gehalts verdienen können.
  • Sie erhalten eine IVA-Leistung, wenn Sie nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können und sich Ihr Gesundheitszustand voraussichtlich nicht verbessern wird.
  • Die Höhe Ihrer WIA-Leistung hängt von Ihrem Einkommen im Jahr vor Ihrer Krankheit ab. Berücksichtigt wird auch, ob und wie viel Sie noch arbeiten bzw. arbeiten können.
  • Während des Bezugs einer WIA-Leistung haben Sie eine Reihe von Rechten und Pflichten.

Wann beantragen Sie eine WIA-Leistung?

Nach 2 Jahren Krankheit endet Ihr Krankengeldanspruch. Wenn Sie einen Arbeitgeber haben, endet die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Möglicherweise können Sie dann eine WIA-Leistung erhalten. Es ist wichtig, dass Sie die WIA-Leistung rechtzeitig beantragen, damit Sie nicht ohne Einkommen dastehen. Nach 88 Wochen Krankheit erhalten Sie vom UWV hierzu ein Schreiben. Ihren WIA-Antrag müssen Sie spätestens in der 93. Krankheitswoche einreichen.

Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten mit einer WGA- oder IVA-Leistung

  • Sie machen wahrheitsgemäße Angaben über sich und Ihre Situation. Änderungen melden Sie innerhalb einer Woche. Weitere Informationen zum Melden einer Änderung finden Sie auf der Seite Änderungen melden - Ausland - im Falle einer Arbeitsunfähigkeitsrente.
  • Sie erscheinen zu den Terminen beim UWV.
  • Sie unterziehen sich Untersuchungen durch einen Arzt oder Arbeitssachverständigen.
  • Sie können jemanden zum Termin beim UWV mitnehmen.
  • Manchmal können Sie Ihre Leistung weiterbeziehen, wenn Sie sich längere Zeit außerhalb der Niederlande aufhalten. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung des UWV möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter International auf uwv.nl.

Weitere Rechte und Pflichten mit einer WGA-Leistung

  • Sie arbeiten an der Verbesserung Ihrer Gesundheit.
  • Sie wirken aktiv an Ihrer Arbeitswiedereingliederung mit.
  • Sobald Sie wieder (teilweise) arbeiten können, suchen Sie nach einer geeigneten Arbeit.
  • Sie können um (mehr) Unterstützung bei Ihrer Wiedereingliederung bitten.
  • Sie können um eine Neubeurteilung bitten, wenn Sie glauben, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert hat.
  • Sie dürfen in den Urlaub fahren, wenn dies Ihre Genesung und Wiedereingliederung nicht beeinträchtigt. Wenn Sie im Ausland Urlaub machen, informieren Sie uns mindestens 2 Wochen vor Ihrem Reiseantritt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, erhalten Sie vorübergehend weniger oder keine Leistung und/oder eine Geldbuße.

Wenn sich Ihre Gesundheit ändert

Wenn sich Ihre Gesundheit verbessert oder verschlechtert, kann dies Ihre Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Daher müssen Sie uns dies immer innerhalb einer Woche mitteilen. Sie tun dies mit dem Formular "Änderungen Ihrer Gesundheit melden, wenn Sie eine WIA-Leistung beziehen". Möglicherweise ist eine Neubeurteilung erforderlich. Ein Arzt prüft dann Ihre Arbeitsmöglichkeiten.

Unterstützung bei Ihrer Wiedereingliederung

Wenn Sie eine WGA-Leistung erhalten, unterstützt Sie das UWV oder Ihr Arbeitgeber bei Ihrer Wiedereingliederung. Mit geeigneter Unterstützung können viele Leistungsempfänger allmählich wieder mehr verdienen. So werden Sie zunehmend weniger von Ihrer Leistung abhängig. Sie treffen darüber Vereinbarungen mit einem Arbeitssachverständigen oder Berater.

Mehr Informationen

Weiterführende Informationen zur WIA-Leistung finden Sie unter WIA-Leistung auf uwv.nl. Bei Fragen können Sie sich auch an das UWV-Telefon für Arbeitnehmer wenden.

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Ihre medizinischen Daten werden ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.