• Eine WIA-Leistung ist ein Einkommen bei (teilweiser) Arbeitsunfähigkeit.
  • Sie beantragen eine WIA-Leistung, wenn Sie in Kürze seit 2 Jahren krank sind.
  • Sie beantragen die Leistung online über uwv.nl. Dazu benötigen Sie Ihre DigiD.
  • Das UWV entscheidet, ob Sie eine WIA-Leistung erhalten, nachdem Sie ein Gespräch mit einem Versicherungsarzt und möglicherweise auch mit einem Arbeitssachverständigen hatten. Weitere Informationen finden Sie im Schritt vor schritt zu einer WIA-Leistung.
  • Es gibt zwei Arten von WIA-Leistungen: die Leistung nach der Regelung zur Arbeitswiederaufnahme teilweise erwerbsgeminderter Personen (WGA) und die Leistung nach der Regelung zur Einkommensversorgung für voll erwerbsgeminderte Personen (IVA).
    • Sie erhalten eine WGA-Leistung, wenn Sie (in der Zukunft) noch arbeiten und höchstens 65% Ihres zuletzt bezogenen Gehalts verdienen können.
    • Sie erhalten eine IVA-Leistung, wenn Sie nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können und sich Ihr Gesundheitszustand voraussichtlich nicht verbessern wird.
  • Die Höhe Ihrer WIA-Leistung hängt von Ihrem Einkommen im Jahr vor Ihrer Krankheit ab. Berücksichtigt wird auch, ob und wie viel Sie noch arbeiten bzw. arbeiten können.
  • Während des Bezugs einer WIA-Leistung haben Sie eine Reihe von Rechten und Pflichten.

Wann beantragen Sie eine WIA-Leistung?

Nach 2 Jahren Krankheit endet Ihr Krankengeldanspruch. Wenn Sie einen Arbeitgeber haben, endet die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Möglicherweise können Sie dann eine WIA-Leistung erhalten. Es ist wichtig, dass Sie die WIA-Leistung rechtzeitig beantragen, damit Sie nicht ohne Einkommen dastehen. Nach 88 Wochen Krankheit erhalten Sie vom UWV hierzu ein Schreiben. Ihren WIA-Antrag müssen Sie spätestens in der 93. Krankheitswoche einreichen.