Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten mit einer WGA- oder IVA-Leistung

  • Sie machen wahrheitsgemäße Angaben über sich und Ihre Situation. Änderungen melden Sie innerhalb einer Woche. Weitere Informationen zum Melden einer Änderung finden Sie auf der Seite Änderungen melden - Ausland - im Falle einer Arbeitsunfähigkeitsrente.
  • Sie erscheinen zu den Terminen beim UWV.
  • Sie unterziehen sich Untersuchungen durch einen Arzt oder Arbeitssachverständigen.
  • Sie können jemanden zum Termin beim UWV mitnehmen.
  • Manchmal können Sie Ihre Leistung weiterbeziehen, wenn Sie sich längere Zeit außerhalb der Niederlande aufhalten. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Genehmigung des UWV möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter International auf uwv.nl.

Weitere Rechte und Pflichten mit einer WGA-Leistung

  • Sie arbeiten an der Verbesserung Ihrer Gesundheit.
  • Sie wirken aktiv an Ihrer Arbeitswiedereingliederung mit.
  • Sobald Sie wieder (teilweise) arbeiten können, suchen Sie nach einer geeigneten Arbeit.
  • Sie können um (mehr) Unterstützung bei Ihrer Wiedereingliederung bitten.
  • Sie können um eine Neubeurteilung bitten, wenn Sie glauben, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert hat.
  • Sie dürfen in den Urlaub fahren, wenn dies Ihre Genesung und Wiedereingliederung nicht beeinträchtigt. Wenn Sie im Ausland Urlaub machen, informieren Sie uns mindestens 2 Wochen vor Ihrem Reiseantritt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, erhalten Sie vorübergehend weniger oder keine Leistung und/oder eine Geldbuße.

Wenn sich Ihre Gesundheit ändert

Wenn sich Ihre Gesundheit verbessert oder verschlechtert, kann dies Ihre Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Daher müssen Sie uns dies immer innerhalb einer Woche mitteilen. Sie tun dies mit dem Formular "Änderungen Ihrer Gesundheit melden, wenn Sie eine WIA-Leistung beziehen". Möglicherweise ist eine Neubeurteilung erforderlich. Ein Arzt prüft dann Ihre Arbeitsmöglichkeiten.

Unterstützung bei Ihrer Wiedereingliederung

Wenn Sie eine WGA-Leistung erhalten, unterstützt Sie das UWV oder Ihr Arbeitgeber bei Ihrer Wiedereingliederung. Mit geeigneter Unterstützung können viele Leistungsempfänger allmählich wieder mehr verdienen. So werden Sie zunehmend weniger von Ihrer Leistung abhängig. Sie treffen darüber Vereinbarungen mit einem Arbeitssachverständigen oder Berater.

Mehr Informationen

Weiterführende Informationen zur WIA-Leistung finden Sie unter Ich bin krank auf uwv.nl. Bei Fragen können Sie sich auch an das UWV-Telefon für Arbeitnehmer wenden. Die Telefonnummer finden Sie unter Service & Kontakt.

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Ihre medizinischen Daten werden ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.