Alle sonstige Kommunikation erfolgt auf Niederländisch. Beispielsweise die Texte auf unserer Website, unsere Antragsformulare und die Gespräche mit dem UWV. Beherrschen Sie die niederländische Sprache unzureichend? Dann können Sie jederzeit jemanden bitten, Ihnen zu helfen. Sie können auch jemanden zum Gespräch mitnehmen.
Arbeitslosengeld erhalten Sie nur, wenn Sie nicht durch eigene Schuld arbeitslos geworden sind. Darüber hinaus müssen Sie in den letzten 36 Wochen mindestens 26 Wochen gearbeitet haben. Auch sind Sie für eine neue Tätigkeit sofort verfügbar und halten Sie sich in den Niederlanden auf.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, erhalten Sie vorübergehend weniger oder kein Arbeitslosengeld und/oder eine Geldbuße.
Am Ende eines jeden Monats steht das Formular "Inkomstenopgave" in "Mijn UWV" bereit. Damit teilen Sie uns mit, ob Sie ein Einkommen bezogen haben. Auch wenn Sie kein Einkommen hatten, geben Sie dies an. Wir zahlen Ihre Leistung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Einkommensangabe aus.
Auf werk.nl können Sie nach Stellenangeboten suchen und Ihren Lebenslauf einstellen. Dort finden Sie auch Tipps und Online-Schulungen, die Ihnen bei der Arbeitssuche von Nutzen sein können.
Es lohnt sich, aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren. Verdienen Sie mit Ihrer neuen Stelle 87,5% Ihres WW-Monatslohns oder weniger? Dann wird Ihr Einkommen durch ein Teilarbeitslosengeld ergänzt. So verbessern Sie sich in der Regel finanziell. Mit diesem Berechnungstool können Sie berechnen, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld dann ist.
Sie können als Arbeitslosengeldempfänger auch eine Arbeit in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz suchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter International.
Ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie unter Werkloos (WW-uitkering) auf uwv.nl. Bei Fragen können Sie auch das UWV-Servicetelefon für Arbeitnehmer anrufen: 088 - 898 92 94. Halten Sie bei Anruf Ihre Bürgerservicenummer (BSN) bereit. Wir können Ihnen dann schneller behilflich sein.