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Wir erhalten momentan mehr Anträge auf Bewilligung einer WIA-Leistung, als wir bearbeiten können. Dadurch sind wir mit der Antragsprüfung in Verzug und können wir diese in der Regel nicht innerhalb von 8 Wochen durchführen. Wenn wir nicht fristgerecht über Ihren Antrag entscheiden können, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir tun dies spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihres voraussichtlichen Leistungsbezugs. Daher möchten wir gerne von Ihnen erfahren, ob Sie eine Vorauszahlung Ihrer WIA-Leistung wünschen. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis und bemühen uns, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.

WIA-Leistung im Überblick

Was müssen Sie wissen, wenn Sie seit fast 2 Jahren krank sind und eine WIA-Leistung beantragen möchten? Was können Sie erwarten? Was sind Ihre Rechte und Pflichten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Hinweis: Wir haben diese Informationen für Sie übersetzt. Alle sonstige Kommunikation erfolgt auf Niederländisch. Beispielsweise die Texte auf unserer Website, unsere Antragsformulare und die Gespräche mit dem UWV. Beherrschen Sie die niederländische Sprache unzureichend? Dann können Sie jederzeit jemanden bitten, Ihnen zu helfen. Sie können auch jemanden zum Gespräch mitnehmen.

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