Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten

  • Sie übermitteln korrekte Informationen über sich und Ihre Situation. Änderungen können Sie uns direkt mit dem Formular "Wijzigingen doorgeven als u een Ziektewet-uitkering of toeslag van UWV heeft", mitteilen.
  • Sie stellen sicher, dass Sie erreichbar sind.
  • Wenn Sie genesen sind, teilen Sie dies spätestens am zweiten Tag über "Mijn UWV" mit.
  • Sie kommen Ihren Terminen beim UWV nach.
  • Sie unterziehen sich Untersuchungen durch einen Arzt oder Arbeitssachverständigen.
  • Sie bemühen sich intensiv um baldige Wiederaufnahme einer Beschäftigung.
  • Sobald Sie wieder (teilweise) arbeiten können, suchen Sie nach einer geeigneten Arbeit.
  • Zum Termin beim UWV können Sie jemanden mitnehmen.
  • Sie dürfen in den Urlaub fahren, sofern dies Ihre Genesung nicht beeinträchtigt. Wenn Sie im Ausland Urlaub machen, müssen Sie uns dies mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt mit dem Formular "Wijzigingen doorgeven als u een Ziektewet-uitkering of toeslag van UWV heeft", mitteilen.
  • Sie dürfen sich vorübergehend im Ausland aufhalten, sofern dies Ihre Genesung nicht beeinträchtigt. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur mit Genehmigung des UWV möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Internationaal auf uwv.nl.

Hinweis: Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, erhalten Sie vorübergehend weniger oder keine Leistung und/oder ein Bußgeld.

Fast 6 Wochen krank

Sind Sie nach 6 Wochen noch nicht genesen? Dann erhalten Sie ein Gespräch mit dem Versicherungsarzt oder einer sozialmedizinischen Fachkraft des UWV. Sie besprechen, was Sie in Ihrer Situation tun können und was nicht. Anschließend erstellen Sie gemeinsam mit einem UWV-Mitarbeiter einen Maßnahmenplan. Darin wird festgelegt, was Sie unternehmen, um so schnell wie möglich wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu können.

Länger als 1 Jahr krank?

Sind Sie seit 1 Jahr oder länger krank und haben Sie keinen Arbeitgeber? Dann müssen Sie sich möglicherweise einer Beurteilung Ihres Krankengeldanspruchs unterziehen. Diese besteht aus einem Gespräch mit dem Versicherungsarzt und ggf. einem Gespräch mit dem Arbeitssachverständigen. Auf dieser Grundlage beurteilen wir, ob Sie noch arbeiten können und was Sie noch verdienen können. Anhand der uns über Sie vorliegenden Informationen prüfen wir, ob eine Beurteilung Ihres Krankengeldanspruchs erforderlich ist. Nach der Beurteilung erhalten Sie einen Brief mit unserer Entscheidung. Darin steht, ob Ihr Krankengeldbezug endet oder fortgesetzt wird.

Fast 2 Jahre krank

Der Krankengeldbezug endet nach maximal 2 Jahren (104 Wochen). Sind Sie nach diesem Datum noch krank? Dann können Sie eine WIA-Leistung ("WIA-uitkering") beantragen. Reichen Sie den Antrag spätestens in der 93. Krankheitswoche ein, d.h. nach ungefähr 1 Jahr und 9 Monaten.

Mehr Informationen

Weiterführende Informationen zum Krankenversicherungsgesetz (Ziektewet) finden Sie unter "Ik ben ziek" (ich bin krank) auf uwv.nl. Bei Fragen können Sie sich auch an das UWV-Telefon für Arbeitnehmer wenden. Die Telefonnummer finden Sie unter Service & contact.

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Ihre medizinischen Daten werden ohne Ihre Erlaubnis nicht an Dritte weitergegeben.