The information provided here is for general guidance only. For the most reliable and up-to-date information, please visit uwv.nl/en.

Sehen Sie sich dieses kurze Video mit weiteren Informationen zum Wohnen und Arbeiten in den Niederlanden an.

Kommen Sie aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz? Dann benötigen Sie keine Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis zum Wohnen und Arbeiten in den Niederlanden. Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind im Besitz eines gültigen europäischen Reisepasses oder Personalausweises.
  • Sie haben genug Geld zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts.
  • Sie müssen eine niederländische Krankenversicherung abschließen, auch wenn Sie in Ihrem Herkunftsland bereits versichert sind.
  • Sie müssen eine Bürgerservicenummer (‘BSN’) und DigiD beantragen, Sie können jedoch auch Ihre nationale Login-Methode nutzen.

Eine Bürgerservicenummer ist eine persönliche Identifikationsnummer. Diese erhalten Sie nach Eintragung im niederländischen Melderegister (‘Basisregistratie Personen’). Sie benötigen diese Nummer zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zur Eröffnung eines Bankkontos, zum Abschluss einer Krankenversicherung oder zur Beantragung von Sozialleistungen.

Die Dauer Ihres Aufenthalts bestimmt, wo Sie sich anmelden müssen.

  • Halten Sie sich länger als 4 Monate in den Niederlanden auf? Melden Sie sich dann bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung (‘de gemeente’) Ihres Wohnorts an. Tun Sie dies innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft.
  • Halten Sie sich kürzer als 3 Monate in den Niederlanden auf? Melden Sie sich dann als Nichtansässiger in einer der Gemeinden in dieser Übersicht an.

DigiD ist ein Online-Identifizierungstool, das Ihnen Zugriff zu Diensten und Websites staatlicher Behörden ermöglicht. Besuchen Sie die DigiD-Website zur Beantragung einer DigiD. Dazu benötigen Sie eine Bürgerservicenummer.

Hinweis: Kommen Sie aus der Europäischen Union, dem EWR oder der Schweiz? Dann können Sie auch Ihre nationale Login-Methode verwenden.

Möchten Sie in den Niederlanden arbeiten? Dann beginnen Sie vor Ihrem Umzug in die Niederlande mit der Arbeitssuche. Nachfolgend finden Sie einige Tipps, die Ihnen den Einstieg erleichtern:

  • Veröffentlichen Sie Ihren Lebenslauf auf der EURES-website
  • Zur Unterstützung bei der Arbeitssuche melden Sie sich beim EURES Targeted Mobility Scheme an
  • Besuchen Sie die auf der EURES-Website aufgeführten arbeitsbezogenen Veranstaltungen
  • Wenden Sie sich an einen EURES-Berater in dem Land Ihrer Wahl
  • Folgen Sie EURES in den sozialen Medien für Updates
  • Registrieren Sie sich auf Jobbörsen und bei Arbeitsagenturen
  • Bauen Sie ein Netzwerk über persönliche Kontakte oder soziale Medien auf
  • Versenden Sie offene Bewerbungen

Sobald Sie eine Bürgerservicenummer und DigiD (sofern zutreffend) haben, können Sie sich anmelden bei werk.nl. Werk.nl ist eine UWV-Website. Hier finden Sie Stellenangebote und Informationen für Arbeitssuchende in den Niederlanden.

In den Niederlanden gelten strenge Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und zur Gewährleistung einer fairen Behandlung am Arbeitsplatz. Es gibt auch kollektive Tarifverträge (‘cao’) zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Diese Tarifverträge räumen den Arbeitnehmern zusätzliche Rechte ein, wie etwa einen höheren Lohn als den gesetzlichen Mindestlohn (‘wettelijk minimumloon’) und zusätzliche Urlaubstage.

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverträgen. Darin sind die jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltenden Pflichten festgelegt. Die bekanntesten sind:

  • ein befristeter Arbeitsvertrag (‘tijdelijke arbeidsovereenkomst’)
  • ein unbefristeter Arbeitsvertrag (‘vaste arbeidsovereenkomst’)
  • ein Zeitarbeitsvertrag (‘uitzendovereenkomst’)

Ausländische Arbeitnehmer arbeiten häufig als Zeitarbeitskräfte. Insbesondere in der Agrarwirtschaft, im Gartenbau und in der Gastronomie. Solche Stellen werden meist über ein Zeitarbeitsunternehmen (‘uitzendbureau’) vermittelt. Arbeiten Sie für ein Zeitarbeitsunternehmen? Dann sollten Sie Folgendes beachten:

  • Das Zeitarbeitsunternehmen ist Ihr offizieller Arbeitgeber und zahlt Ihr Gehalt.
  • Das Unternehmen, für das Sie tätig sind, bestimmt, wie Sie Ihre Arbeit ausführen.
  • Je länger Sie arbeiten, desto mehr Rechte erwerben Sie.

Als Zeitarbeitnehmer haben Sie Anspruch auf die gleiche Behandlung und das gleiche Entgelt wie jemand, der eine vergleichbare Arbeit im selben Unternehmen verrichtet. Sie müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bzw. den im Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer festgelegten Lohn verdienen.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Arbeit in den Niederlanden als ausländischer Zeitarbeitnehmer finden Sie auf der Website der SNCU. Diese Stiftung informiert über den Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer und überwacht die Einhaltung der darin geregelten Arbeitsbedingungen.

UWV stellt Leistungen bereit für Menschen, die arbeitslos sind oder nicht arbeiten können. Darüber hinaus bietet UWV Unterstützung bei der Suche nach Arbeit und Beratung bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben. Auch als ausländischer Arbeitnehmer haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Leistung. Klicken Sie auf die entsprechende Leistung in Ihrer eigenen Sprache oder besuchen Sie uwv.nl/en für ausführliche Informationen in englischer Sprache.